Stand: 20.11.2025

1. Geltungsbereich, Anbieter

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software „BMA-Trainer“ als mobile App und Web-Anwendung. Vertragspartner und Anbieter ist:

Bollin Consulting GmbH
Sebaldstraße 23, 73525 Schwäbisch Gmünd, Deutschland
Telefon: 07171 – 99 810 31 | E-Mail: info@bos-akademie.de

Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Die App unterstützt Übungs- und Trainingsszenarien für Brandmeldeanlagen. Sie ist kein sicherheitsrelevantes Echtzeitsystem und nicht für den Einsatz in realen Gefahren-/Einsatzlagen bestimmt. Funktionsumfang und Verfügbarkeit können sich durch Updates ändern.

3. Registrierung, Konto, Zugangsdaten

  • Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus, das je nach gewähltem Lizenzmodell kostenpflichtig oder – bei ausdrücklich vereinbarter Demo-/Testfreischaltung – unentgeltlich freigeschaltet wird; das Lizenzmodell und dessen Laufzeit ergeben sich aus der Bestellung bzw. den Vertragsunterlagen (z. B. Angebot/Auftragsbestätigung).
  • Zugangsdaten sind geheim zu halten; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  • Die Akzeptanz der jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung wird versioniert protokolliert.
  • Beim ersten Login kann aus Sicherheitsgründen ein Pflicht-Passwortwechsel verlangt werden.

4. Lizenz/Einräumung von Nutzungsrechten

  • Der Anbieter räumt dem Nutzer eine einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur internen Nutzung der App für Trainingszwecke ein.
  • Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifikation, Verbreitung oder Bereitstellung für Dritte sind nur gestattet, soweit zwingendes Recht dies erlaubt.
  • Sämtliche Schutzrechte (Urheber-, Marken-, Datenbank-, Designrechte) verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

5. Geräte-/Lizenzen-Limit

  • Soweit im gewählten Lizenzmodell oder in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist, dürfen pro Konto maximal drei Geräte gleichzeitig aktiv sein. Bei Bedarf können weitere Lizenzen für weitere Geräte erworben werden.
  • Zur Durchsetzung speichert die App je Gerät u. a. eine Geräte-UUIDBildschirmgröße und den Zeitpunkt der letzten Aktivität.
  • Wird das Limit überschritten, kann das am längsten inaktive Gerät automatisch abgemeldet/entfernt werden.
  • Der Anbieter kann Nutzerkonten bei Missbrauchsverdacht vorübergehend sperren.

6. Zulässige Nutzung, Verbote

Untersagt sind insbesondere:

  • rechtswidrige Nutzung, Störung/Überlastung von Diensten, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;
  • Nutzung außerhalb des lizenzierten Umfangs, Weitergabe des Kontos, Mehrfachnutzung eines Accounts durch unberechtigte Dritte;
  • Eingriffe in die App, inklusive automatisierter Zugriffe (Bots/Scraper), soweit nicht gesetzlich erlaubt.
  • gewerbliche Nutzung (vgl. Ziff. 13.5) ohne Abschluss einer entsprechenden gewerblichen Lizenz oder ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters.

7. Verfügbarkeit, Wartung

  • Der Anbieter erbringt die App nach Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit; es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Uptime/SLA.
  • Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsmaßnahmen können zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen.
  • Backups obliegen – soweit anwendbar – dem Nutzer (z. B. Export/Archivierung eigener Inhalte).

8. Vergütung

Sofern Preise/Leistungen gesondert vereinbart sind (z. B. mit Organisationen/Feuerwehren), gelten die jeweiligen Vertragsunterlagen/Angebote. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App, nicht die Abrechnung.

9. Updates, Änderungen der App

Der Anbieter kann Updates, Upgrades und Änderungen der App bereitstellen, Funktionen ergänzen oder einstellen, sofern berechtigte Interessen überwiegen (z. B. Sicherheit, Weiterentwicklung, wirtschaftlicher Betrieb). Wesentliche Änderungen der Bedingungen werden nach Ziff. 14 mitgeteilt.

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung (in der App verlinkt bzw. unter
www.bos-akademie.de/datenschutzerklaerung-bma-trainer). Beim Tippen auf den Link kann sich der externe Browser öffnen.

11. Gewährleistung (Sach-/Rechtsmängel)

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen und Testfunktionen haftet der Anbieter nur nach Ziff. 12; im Übrigen ist die Gewährleistung auf Mängel der letzten Hauptversion und die reproduzierbare Fehlersymptomatik beschränkt.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitnach dem ProdHaftG sowie bei Übernahme einer Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Datenverluste wird – außerhalb der Fälle der unbeschränkten Haftung – nur ersetzt, soweit der Nutzer seinen Pflichten zur Datensicherung nachgekommen ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

13. Laufzeit, Kündigung, Sperre

13.1 Allgemeines

Das konkrete Lizenzmodell (Demoversion, Mietlizenz, Kauf-/Dauerlizenz, gewerbliche Lizenz) sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus der Bestellung im Onlineshop bzw. den jeweiligen Vertragsunterlagen (z. B. Angebot/Auftragsbestätigung). Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, bleiben gesetzliche Kündigungsrechte unberührt.

13.2 Demoversion (2 Tage) – nach Absprache
  • (1) Der Anbieter kann nach individueller Absprache eine unentgeltliche Demoversion/Testfreischaltung bereitstellen.
  • (2) Die Demoversion dient ausschließlich der Evaluation/Vorführung und ist nicht für eine entgeltliche oder sonst gewerbliche Nutzung bestimmt.
  • (3) Die Laufzeit beträgt 48 Stunden ab Übermittlung der Zugangsdaten (Anmeldedaten) bzw. ab dem ausdrücklich vereinbarten Startzeitpunkt und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • (4) Der Anbieter kann die Demoversion bei Missbrauchsverdacht, Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder aus technischen Gründen vorzeitig deaktivieren. Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeit/Fehlerfreiheit besteht im Rahmen der Demoversion nicht.
13.3 Mietlizenz (3 oder 6 Monate) – befristet, endet automatisch
  • (1) Die Mietlizenz wird wahlweise mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder 6 Monaten angeboten.
  • (2) Die Laufzeit beginnt mit Übermittlung der Zugangsdaten (Anmeldedaten) und endet automatisch mit Ablauf des Tages, der im dritten bzw. sechsten Monat dem Tag der Übermittlung der Zugangsdaten entspricht, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • (3) Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • (4) Eine Verlängerung der Nutzung nach Laufzeitende erfordert den Abschluss eines neuen Lizenzmodells (z. B. erneute Mietlizenz, Kauf-/Dauerlizenz oder gewerbliche Lizenz).
13.4 Kauf-/Dauerlizenz (Einmalkauf) – zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht
  • (1) Bei einer Kauf-/Dauerlizenz räumt der Anbieter dem Nutzer ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Umfang von Ziff. 4 zur internen Nutzung für Trainingszwecke ein.
  • (2) Das Nutzungsrecht besteht vorbehaltlich (i) der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen, (ii) der technischen Verfügbarkeit der App sowie (iii) etwaiger Änderungen/Einstellungen nach Ziff. 9. Bei einer endgültigen Einstellung der App wird der Anbieter – soweit zumutbar – eine angemessene Vorankündigung/Übergangsfrist gewähren; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  • (3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen (insb. Ziff. 6) kann der Anbieter den Zugriff sperren und/oder den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen.
13.5 Gewerbliche Lizenz (12 Monate) – Nutzung zur Gewinnerzielung
  • (1) Gewerbliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die App gegen Entgelt oder mit unmittelbarem wirtschaftlichem Vorteil einsetzt oder Dritten entgeltliche Leistungen anbietet, z. B. Workshops/Schulungen, Vermietung/Verleih, Durchführung von Trainings als Dienstleistung oder sonstige Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht.
    (2) Für eine gewerbliche Nutzung ist der Abschluss einer gewerblichen Lizenz erforderlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
    Die gewerbliche Lizenz richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind vom Erwerb dieses Lizenzmodells ausgeschlossen.
    (3) Die gewerbliche Lizenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Übermittlung der Zugangsdaten (Anmeldedaten), sofern nicht anders vereinbart.
  • (a) Für Unternehmer (§ 14 BGB):
    Die gewerbliche Lizenz verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    (4) Kündigungen können in Textform (z. B. per E-Mail an info@bos-akademie.de) erfolgen.
13.6 Upgrade von Mietlizenz auf Kauf-/Dauerlizenz (Anrechnung)
  • (1) Sofern der Anbieter ein Kauf-/Dauerlizenz-Modell anbietet, kann der Nutzer während einer aktiven Mietlizenz ein Upgrade auf eine Kauf-/Dauerlizenz beantragen.
  • (2) Im Falle des Upgrades wird die für dieselbe Lizenz/Organisation und dasselbe Nutzerkonto bereits gezahlte Mietgebühr auf den zum Upgrade-Zeitpunkt gültigen Kaufpreis angerechnet, maximal jedoch bis zur Höhe dieses Kaufpreises (keine Auszahlung eines Restguthabens).
  • (3) Mit Durchführung des Upgrades endet die Mietlizenz zum Zeitpunkt der Umstellung; ab diesem Zeitpunkt gilt die Kauf-/Dauerlizenz. Ein Upgrade erfordert die vollständige Zahlung der Differenz zwischen Kaufpreis und anrechenbarer Mietgebühr.
  • (4) Missbräuchliche Gestaltung (z. B. wechselnde Konten/Organisationen zur Mehrfachanrechnung) ist ausgeschlossen.
13.7 Sperre bei Missbrauch / Zahlungsverzug

Der Anbieter kann Nutzerkonten bei Missbrauchsverdacht oder bei erheblichen Verstößen gegen Ziff. 6 vorübergehend sperren. Bei laufenden kostenpflichtigen Lizenzen kann der Anbieter bei Zahlungsverzug oder erheblicher Vertragsverletzung den Zugang bis zur Klärung sperren; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen anpassen, wenn hierdurch das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Nutzers verschoben wird und ein sachlicher Grund besteht (z. B. Rechtslage, neue Funktionen, Sicherheitsanforderungen).

  • Über Änderungen wird rechtzeitig in der App informiert.
  • Werden wesentliche Bestimmungen geändert, ist eine Zustimmung in der App erforderlich (Opt-in/„Akzeptieren“).
  • Widerspricht der Nutzer, kann der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

15. Drittplattformen (App Stores) & Open-Source

  • Beim Bezug über den Apple App Store/Google Play gelten zusätzlich die jeweiligen Store-Nutzungsbedingungen. Apple/Google sind keine Vertragspartner dieses Nutzungsvertrags und nicht verantwortlich für Wartung/Support der App.
  • Die App kann Open-Source-Komponenten enthalten; deren Lizenzen gelten vorrangig für die jeweiligen Komponenten, soweit zwingend vorgesehen.

16. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – nach Wahl des Anbieters – Schwäbisch Gmünd oder der allgemeine Gerichtsstand des Nutzers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

17. Kontakt

Anfragen zum Vertrag, Support oder zur Nutzung:
Bollin Consulting GmbH – info@bos-akademie.de

   
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