Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bollin Consulting GmbH. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Vertragsbedingungen, Bestellabläufen und Ihren Rechten als Kunde. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über unseren Online-Shop zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossen werden, sowie für Verträge, die auf Grundlage eines von uns erstellten Angebots oder einer Bestellung per E-Mail zustande kommen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Öffentliche Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände. Soweit diese Bedingungen Regelungen für Unternehmer treffen, gelten diese entsprechend auch für öffentliche Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(5) Für Software- und Lizenzprodukte gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bedingungen in § 12. Diese Produkte bieten wir ausschließlich Unternehmern, juristischen Personen und öffentlichen Auftraggebern an.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unsere Website https://www.bos-akademie.de. Bestellungen per E-Mail nehmen wir ebenfalls entgegen. In diesem Fall übersenden wir dem Kunden ein Angebot zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit

Bollin Consulting GmbH
Sascha Bollin
Sebaldstraße 23
D-73525 Schwäbisch Gmünd
Registernummer HRB 702154
Registergericht Amtsgericht Ulm

(3) Die Präsentation der Produkte in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

(4) Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl des gewünschten Produkts
2) Hinzufügen der gewünschten Menge zum Warenkorb
3) Bestätigen des Warenkorbs durch Anklicken des Buttons „Weiter zum Bezahlen“ 
4) Ausfüllen der vorgesehenen Felder zur Ermittlung der Liefer- und Rechnungsadresse sowie der Kontaktdaten (Land, Vorname, Nachname, Organisation oder Firma, Adresse, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse; bei Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern aus dem EU-Ausland zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
5) Auswahl der präferierten Zahlungsoption
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Bestellbuttons, der ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hinweist.

Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der „Zurück“-Taste des verwendeten Internet-Browsers nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Seite gelangen, auf der seine Angaben erfasst werden, und Eingabefehler berichtigen oder durch Schließen des Browsers den Bestellvorgang abbrechen.

(5) Den Eingang der Bestellung bestätigen wir unverzüglich durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform, durch den Versand der Ware oder, bei Software- und Lizenzprodukten, durch die Freischaltung des Zugangs. Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, gilt es als abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich.

(6) Speicherung des Vertragstextes: Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kundenbereich unter „Mein Konto“ und dort unter „Meine Bestellungen“ einsehen.

§3 Preise, Versandkosten und Steuern

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. § 3 Abs. 3 und 4 bleiben unberührt.

(2) Zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Bestellvorgang vor Absendung der Bestellung gesondert ausgewiesen. Die jeweils geltenden Versandkosten können Sie zudem auf unserer Seite zu den Versandkosten einsehen.

(3) Innergemeinschaftliche Lieferungen. Bei Lieferungen an Unternehmer oder öffentliche Auftraggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Lieferung unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 lit. b in Verbindung mit § 6a UStG umsatzsteuerfrei. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Ausführung der Lieferung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen und uns die für den Belegnachweis erforderlichen Bestätigungen zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach oder erweisen sich seine Angaben als unzutreffend, sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen.

(4) Ausfuhrlieferungen. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Über die im Bestimmungsland geltenden Vorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

§4 Zahlung und Fälligkeit

(1) Zahlungsmethoden:

Vorkasse: Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag vorab.

Rechnung: Diese Option steht Kunden mit Kundenkonto ab der zweiten Bestellung zur Verfügung. Für Software- und Lizenzprodukte gilt die abweichende Regelung in § 12 Abs. 7.

Ratenzahlung (nur nach individueller Vereinbarung): Auf Anfrage kann eine Zahlung in Raten ermöglicht werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

(2) Zahlungsfristen:

Vorkasse: unverzüglich nach Vertragsschluss.

Rechnung: innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, bei Warenlieferungen frühestens ab Erhalt der Ware.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

§5 Lieferung

(1) Sofern wir in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben haben, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands spätestens innerhalb von 30 Werktagen, nach Österreich und in die Schweiz spätestens innerhalb von 35 Werktagen. Die Frist beginnt im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Wir liefern innerhalb Deutschlands sowie in die im Bestellvorgang zur Auswahl stehenden weiteren Länder.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.

(4) Ist ein bestellter Artikel ohne unser Verschulden dauerhaft nicht verfügbar, informieren wir den Kunden unverzüglich. In diesem Fall sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

(5) Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Verbraucher über. Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB).

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch im Falle einer Ratenzahlung: Das Eigentum geht erst nach Eingang der letzten Rate auf den Käufer über.

(2) Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter unverzüglich zu unterrichten.

§7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie hier: Widerrufsbelehrung

(2) Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.

(3) Software- und Lizenzprodukte werden ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und öffentliche Auftraggeber abgegeben (§ 12 Abs. 2). Ein Widerrufsrecht besteht insoweit nicht.

§8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

(2) Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz, für die die Regelungen in § 9 gelten, sowie Fälle des arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie. Die Vorschriften über den Rückgriff in der Lieferkette (§§ 445a, 445b BGB) bleiben unberührt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort vorgesehene Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(4) Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 327 ff. und 475 ff. BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Unsere Produkte für Ausbildung und Übung sind ausschließlich für den in der Produktbeschreibung und der Bedienungsanleitung beschriebenen Zweck bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die mitgelieferten Sicherheits- und Bedienungshinweise zu beachten, die Produkte nur durch eingewiesene Personen einsetzen zu lassen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Für Schäden, die auf einer Verwendung entgegen diesen Vorgaben beruhen, haften wir vorbehaltlich der Regelungen der Absätze 1 bis 3 nicht.

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern gilt: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

§11 Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Batterierecht

(1) Elektro- und Elektronikaltgeräte. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist hierauf hin. Altgeräte aus privaten Haushalten können unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Für Geräte, die ausschließlich zur Nutzung außerhalb privater Haushalte bestimmt sind, stimmen wir die Rückgabe auf Anfrage individuell mit dem Kunden ab. Unsere Registrierungsnummer nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz lautet WEEE-Reg.-Nr. DE 58212231.

Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem zu trennen und einer getrennten Sammlung zuzuführen. Für die Löschung personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten ist der Endnutzer selbst verantwortlich.

(2) Batterien und Altbatterien. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Sie können Altbatterien der Kategorien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich bei einer kommunalen Sammelstelle, im Handel oder bei uns zurückgeben. Für die Rückgabe an uns wenden Sie sich bitte vorab an info@bos-akademie.de. Wir stimmen dann eine geeignete und für Sie zumutbare Rückgabemöglichkeit ab. Die Rückgabe ist für Sie unentgeltlich.

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Enthalten sie Quecksilber, Cadmium oder Blei oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte, ist zusätzlich das chemische Zeichen des jeweiligen Stoffes angegeben, also Hg für Quecksilber, Cd für Cadmium und Pb für Blei. Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien werden mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden und enthaltene Rohstoffe zurückgewonnen.

Es gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG).

§12 Besondere Bedingungen für Software- und Lizenzprodukte

(1) Anwendungsbereich und Vorrang. Dieser Abschnitt gilt für alle Produkte, bei denen wir Software zur Nutzung überlassen, insbesondere für die Apps „Feuerwehrhelfer“ und „BMA-Trainer“. Die Absätze 1 bis 13 gelten für alle Software- und Lizenzprodukte. Ergänzende produktbezogene Regelungen enthalten die Absätze 14 und 15; im Zweifel gehen diese den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts vor. Soweit dieser Abschnitt von den §§ 3 bis 8 abweicht, gehen die Regelungen dieses Abschnitts vor. § 5 (Lieferung) und § 6 (Eigentumsvorbehalt) finden auf Software- und Lizenzprodukte keine Anwendung.

(2) Kundenkreis und Vertragspartner. Software- und Lizenzprodukte bieten wir ausschließlich Unternehmern, juristischen Personen sowie öffentlichen Auftraggebern an, insbesondere Feuerwehren, Hilfsorganisationen, sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Gemeinden sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Verträge über Software- und Lizenzprodukte kommen mit Verbrauchern nicht zustande.

Die bestellende Person bestätigt im Bestellvorgang, dass sie die Bestellung für eine Organisation im vorstehenden Sinne abgibt und hierzu berechtigt ist. Ist die bestellende Einheit nicht selbst rechtsfähig, wie es bei kommunalen Freiwilligen Feuerwehren regelmäßig der Fall ist, kommt der Vertrag mit deren Träger zustande, also mit der Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde.

(3) Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet für die vereinbarte Laufzeit, bei einer Dauerlizenz nach Absatz 15 für die Dauer des Betriebs der Software. Ein Eigentumserwerb an der Software findet nicht statt.

Wir räumen der Organisation für die Dauer der Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des gebuchten Umfangs zu nutzen. Der gebuchte Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Eine Nutzung durch Dritte, eine Weitergabe der Zugänge außerhalb der Organisation sowie eine Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software sind unzulässig, soweit in Absatz 15 nichts anderes geregelt ist. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

(4) Freischaltung. Nach Vertragsschluss richten wir die Organisation unverzüglich ein und übermitteln die Zugangsdaten an die von der Organisation benannte administrative Ansprechperson. Die Organisation benennt hierfür mindestens eine Person und hält deren Kontaktdaten aktuell.

(5) Laufzeit, Verlängerung und Kündigung. Soweit in Absatz 15 nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Laufzeit zwölf Monate und beginnt mit dem Eingang der Zahlung bei uns. Erfolgt die Freischaltung bereits vor Zahlungseingang, wird der Zeitraum bis zum Zahlungseingang nicht auf die Laufzeit angerechnet.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Die Kündigung kann per E-Mail an info@bos-akademie.de erklärt werden.

Wir erinnern die Organisation in der Regel sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit per E-Mail an das bevorstehende Vertragsende. Diese Erinnerung ist eine freiwillige Serviceleistung. Ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der Verlängerung nicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(6) Preise und Preisanpassung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop oder im Angebot ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Verträgen, die sich nach Absatz 5 verlängern, sind wir berechtigt, die Preise mit Wirkung für eine Verlängerungsperiode anzupassen, wenn und soweit sich die Kosten verändern, die für die Erbringung der Leistung maßgeblich sind. Maßgeblich sind ausschließlich die Kosten für Hosting und IT-Infrastruktur, für Leistungen eingesetzter Drittanbieter, für Support, Wartung und Pflege der Software sowie die Entwicklung der Personalkosten und der allgemeinen Verbraucherpreise. Kostensenkungen berücksichtigen wir nach denselben Maßstäben wie Kostensteigerungen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, soweit sie nicht durch gesunkene Kosten in anderen der genannten Bereiche ausgeglichen wird.

Eine Anpassung teilen wir spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Verlängerungsperiode in Textform mit. Die Organisation kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ablauf der laufenden Periode zum Laufzeitende kündigen, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigt die Organisation nicht, gilt der angepasste Preis ab der Verlängerungsperiode.

(7) Zahlung und Zahlungsverzug. Verträge, die sich nach Absatz 5 verlängern, rechnen wir jährlich im Voraus ab. Die Rechnung stellen wir per E-Mail zur Verfügung. Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Beim Feuerwehrhelfer steht der Rechnungskauf abweichend von § 4 Abs. 1 auch Erstbestellern offen. Für die Miet- und die Dauerlizenz des BMA-Trainers gelten die Zahlungsarten nach § 4.

Gerät die Organisation mit der Zahlung in Verzug, mahnen wir unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen und weisen dabei auf die mögliche Sperrung hin. Verstreicht die Nachfrist erfolglos, sind wir berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Nach vollständigem Zahlungseingang schalten wir den Zugang unverzüglich wieder frei. Während einer Sperrung bleiben die Daten der Organisation erhalten.

(8) Gebuchter Leistungsumfang und Stufenwechsel. Richtet sich der Preis nach gebuchten Kennzahlen wie der Mitgliederzahl, dem Speicherkontingent oder der Zahl der Geräte, ergeben sich diese aus der Auftragsbestätigung.

Ein Wechsel in eine höhere Stufe ist jederzeit möglich. Die Differenz wird anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

(9) Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung. Wir stellen die Software während der Laufzeit zur Nutzung über das Internet bereit und halten sie in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere durch Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei eingesetzten Drittanbietern sowie durch höhere Gewalt ergeben. Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorab an. Störungen in unserem Verantwortungsbereich beheben wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten unverzüglich.

Wir sind berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt.

(10) Vertragsbestandteile und Rangfolge. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software Bestandteil des Vertrages. Soweit wir für die Organisation personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird außerdem der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) Bestandteil des Vertrages. Er ist unter www.bos-akademie.de/auftragsverarbeitungsvertrag abrufbar. Diese Dokumente stellen wir vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zur Verfügung, bei Bestellungen per E-Mail mit unserem Angebot. Auf Wunsch erhält die Organisation den Auftragsverarbeitungsvertrag zusätzlich als unterzeichnetes Dokument. Die Organisation verpflichtet ihre Nutzer auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, in Fragen des Datenschutzes der Auftragsverarbeitungsvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software.

Unsere Datenschutzerklärungen informieren darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Sie sind keine Vertragsbedingungen, sondern Informationen nach den Art. 13 und 14 DSGVO.

(11) Datenschutz. Beim Feuerwehrhelfer ist die Organisation datenschutzrechtlich Verantwortliche für die in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder einschließlich der Nutzerkonten. Die Bollin Consulting GmbH handelt insoweit als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO ausschließlich nach den Weisungen der Organisation. Einzelheiten, insbesondere zu Datenkategorien, Unterauftragsverarbeitern und technischen und organisatorischen Maßnahmen, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1. In eigener Verantwortung verarbeiten wir nur die Daten zur Vertrags- und Rechnungsbeziehung, die Nachweise über die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags sowie technische Protokoll- und Diagnosedaten für Betrieb und Sicherheit.

Beim BMA-Trainer verarbeiten wir nur die Daten des Organisationskontos, also Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson, sowie technische Gerätedaten zur Lizenzverwaltung. Dies erfolgt in unserer eigenen Verantwortung nach der Datenschutzerklärung des BMA-Trainers. Hinterlegt die Organisation im BMA-Trainer dennoch personenbezogene Daten Dritter, gilt hierfür der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 entsprechend.

Die Organisation stellt sicher, dass für die von ihr eingegebenen Daten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und dass nur erforderliche Daten verarbeitet werden.

(12) Vertragsende und Umgang mit den Daten. Mit Ablauf des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Zugang zur Software wird gesperrt.

Die Daten der Organisation bewahren wir nach Vertragsende für einen Zeitraum von 90 Tagen auf. Innerhalb dieser Frist kann die Organisation die Herausgabe ihrer Daten in einem gängigen Format verlangen sowie den Vertrag ohne Datenverlust wieder aufnehmen. Nach Ablauf der 90 Tage löschen wir die Daten der Organisation aus den aktiven Systemen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In Sicherungskopien bleiben sie bis zu deren automatischem Ablauf erhalten, längstens weitere acht Wochen. Anmeldedaten entfernt unser Dienstleister nach seinen Fristen endgültig, spätestens nach 180 Tagen. Eine frühere Löschung nehmen wir auf Weisung der Organisation vor. Löscht ein Administrator oder Kommandant die Organisation in der App, sperren wir sie sofort und löschen die Daten nach 30 Tagen. Bis dahin kann die Löschung in der App zurückgenommen werden. Hat die Organisation nur ein Mitglied und läuft weder eine bezahlte Lizenz noch eine Testversion, löschen wir sofort.

(13) Haftung. Es gilt § 9. Im Rahmen der dortigen Beschränkungen gilt ergänzend: Die rechtzeitige Zustellung einzelner Benachrichtigungen ist keine zugesicherte Eigenschaft.

(14) Ergänzende Bedingungen für den Feuerwehrhelfer. Der Feuerwehrhelfer umfasst insbesondere eine Alarmierungsfunktion, eine Verfügbarkeitsanzeige, eine Termin- und Mitgliederverwaltung sowie den Austausch von Nachrichten und Dateien innerhalb der Organisation. Der Preis richtet sich nach der gebuchten Mitgliederzahl und dem gebuchten Speicherkontingent. Die Laufzeit richtet sich nach Absatz 5.

Kostenloser Tarif. Den Feuerwehrhelfer stellen wir zusätzlich in einem kostenlosen Tarif bereit. Er umfasst bis zu zehn Mitglieder und 100 MB Speicher. Die Alarmierungsfunktion und der Austausch von Nachrichten sind nicht enthalten. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine hierzu berechtigte Person die Organisation in der App anlegt oder für eine bereits bestehende Organisation in der App zustimmt und dabei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) akzeptiert. Absatz 2 gilt entsprechend.

Der kostenlose Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Die Absätze 5 bis 8 finden keine Anwendung. Die Organisation kann den Vertrag jederzeit beenden, indem ein Administrator oder Kommandant die Organisation in der App löscht. Der Vertrag endet mit der endgültigen Löschung nach Absatz 12. Wird die Löschung zurückgenommen, läuft er unverändert weiter. Ein Wechsel in den kostenpflichtigen Tarif ist jederzeit möglich, die Daten bleiben dabei erhalten.

Meldet sich zwölf Monate lang kein Mitglied der Organisation in der App an, endet der Vertrag. Als Anmeldung gilt jedes Öffnen der App mit einem angemeldeten Nutzerkonto. Die Frist beginnt frühestens mit der Einführung dieser Regelung. Wir löschen die Organisation dann mit allen Daten ohne vorherige Ankündigung. Die Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen nach Absatz 12 gilt in diesem Fall nicht.

Im kostenlosen Tarif haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Testversion. Auf Anfrage schalten wir den vollen Funktionsumfang unentgeltlich zur Erprobung frei, in der Regel für 30 Tage. Die Testversion endet automatisch. Danach sperren wir den Zugang. Die Daten bleiben erhalten, damit die Organisation ohne Datenverlust in den kostenpflichtigen Tarif wechseln kann. Meldet sich zwölf Monate lang kein Mitglied in der App an, löschen wir die Organisation mit allen Daten ohne vorherige Ankündigung. Die Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen nach Absatz 12 gilt in diesem Fall nicht. Die Organisation kann die Löschung jederzeit früher verlangen. Für die Testversion gilt die Haftungsregelung des kostenlosen Tarifs.

Ist das Speicherkontingent ausgeschöpft, werden weitere Uploads von Dateien technisch abgewiesen, bis wieder Speicher verfügbar ist oder ein größeres Kontingent gebucht wurde. Bereits gespeicherte Daten bleiben erhalten. Die Alarmierungsfunktion, die Verfügbarkeitsanzeige und der Austausch von Nachrichten ohne Dateianhang bleiben uneingeschränkt nutzbar.

Die Software ersetzt keine ausfallsicheren Alarmierungswege. Alarmierungen über die Software dürfen nur als ergänzender Kommunikationsweg eingesetzt werden. Die Organisation bleibt verpflichtet, geeignete primäre und ausfallsichere Alarmierungswege vorzuhalten, und weist ihre Mitglieder hierauf hin.

Für Schäden aus dem Ausfall, der Verzögerung oder der Nichtzustellung von Alarmierungen oder Benachrichtigungen haften wir nur nach Maßgabe des § 9. Setzt die Organisation die Software entgegen ihrem bestimmungsgemäßen Zweck als alleinigen Alarmierungsweg ein, ist dieser Umstand bei der Frage der Schadensverursachung zu berücksichtigen.

(15) Ergänzende Bedingungen für den BMA-Trainer. Der BMA-Trainer wird ausschließlich zu Aus- und Fortbildungszwecken überlassen. Er bildet Brandmeldeanlagen simulativ ab und ist weder zur Steuerung noch zur Überwachung realer Brandmeldeanlagen bestimmt. Eine Alarmierungsfunktion im Sinne des Absatzes 14 enthält der BMA-Trainer nicht. Der Leistungsumfang ergibt sich im Übrigen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

Pro Organisationskonto dürfen gleichzeitig bis zu vier Geräte aktiv sein, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Weitere Geräte können zusätzlich lizenziert werden. Den BMA-Trainer bieten wir in folgenden Lizenzmodellen an:

a) Testlizenz. Auf Anfrage stellen wir eine unentgeltliche Testlizenz bereit. Sie dient ausschließlich der Erprobung und ist nicht für eine entgeltliche oder sonst gewerbliche Nutzung bestimmt. Die Testlizenz läuft eine Woche ab der ersten Anmeldung und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf eine Testlizenz besteht nicht.

b) Mietlizenz. Die Mietlizenz wird mit einer Laufzeit von drei oder sechs Monaten angeboten. Die Laufzeit beginnt mit dem Eingang der Zahlung bei uns und endet automatisch mit Ablauf der gebuchten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung findet nicht statt. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

c) Dauerlizenz. Mit der Dauerlizenz erhält die Organisation ein Nutzungsrecht im Umfang von Absatz 3, das nicht auf eine feste Laufzeit begrenzt ist. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Eingang der Zahlung bei uns. Es besteht, solange wir die Software betreiben, mindestens aber zwölf Monate ab Beginn des Nutzungsrechts. Updates zur Fehlerbehebung, zur Sicherheit und zur Weiterentwicklung der erworbenen Version sind im Preis enthalten. Umfangreiche Funktionserweiterungen oder eine grundlegend neu entwickelte Version der Software können wir gesondert kostenpflichtig anbieten. Beabsichtigen wir, den Betrieb des BMA-Trainers oder der erworbenen Version endgültig einzustellen, kündigen wir dies mit einer Frist von mindestens sechs Monaten in Textform an.

d) Gewerbliche Lizenz. Eine gewerbliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Software gegen Entgelt oder mit unmittelbarem wirtschaftlichem Vorteil eingesetzt wird, zum Beispiel für entgeltliche Schulungen, Workshops oder Trainings als Dienstleistung oder für die Vermietung oder den Verleih. Für eine gewerbliche Nutzung ist eine gewerbliche Lizenz erforderlich, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist. Im Rahmen einer gewerblichen Lizenz dürfen auch Teilnehmer und Kunden der Organisation die Software unter deren Aufsicht und Verantwortung nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte zur eigenständigen Nutzung bedarf unserer Zustimmung in Textform. Für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der gewerblichen Lizenz gilt Absatz 5.

e) Wechsel von der Mietlizenz zur Dauerlizenz. Während einer laufenden Mietlizenz kann die Organisation zur Dauerlizenz wechseln. Die für dieselbe Organisation und dasselbe Konto bereits gezahlte Miete rechnen wir auf den zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Preis der Dauerlizenz an, höchstens bis zu dessen Höhe. Ein Restguthaben wird nicht ausgezahlt. Mit dem Wechsel endet die Mietlizenz, und es gilt die Dauerlizenz. Eine Mehrfachanrechnung über wechselnde Konten oder Organisationen ist ausgeschlossen.

§13 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§14 Streitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§15 Kundendienst

Unser Kundenservice steht Ihnen für Fragen, Reklamationen und Anliegen in der Regel montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit oder Reaktionszeit wird damit nicht zugesagt.

Telefon: 07171 9981031
E-Mail: info@bos-akademie.de

§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Bollin Consulting GmbH. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

(3) Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Anbieterkennzeichnung finden Sie im Impressum unter www.bos-akademie.de/impressum.

Stand der AGB: 02.10.2026

de_DE
✉️ Newsletter